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Als Blankodarlehen bezeichnet man Darlehen, die ohne Stellung von bewertbaren Sicherheiten vergeben werden. Wird nur ein Teil des Darlehens abgesichert, so spricht man von dessen ungesichertem Teil als dem Blankoanteil des Darlehens.Man spricht auch von Blankodarlehen wenn Kreditsicherheiten gestellt werden, die aber banküblich nicht bewertet werden (z. B. Bürgschaften, Negativerklärungen, Lohn- und Gehaltsabtretung).Voraussetzung für ein Blankodarlehen ist die einwandfreie Bonität des Schuldners. |
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