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Folgen einer jugendlichen Brandstiftung: Feuer im Nordturm der Göttinger St. Johanniskirche
Unter Brandstiftung versteht man das vorsätzliche oder fahrlässige und unerlaubte Inbrandsetzen eines nicht dazu bestimmten Sachgutes. Für das Jahr 2005 ermittelte das Institut für Schadensverhütung und Schadensforschung der öffentlichen Versicherer e.V., dass 15% aller Brände durch Brandstiftung entstanden.[1]
Inhaltsverzeichnis
- 1 Motive und Ursachenzusammenhänge für Brandstiftung
- 1.1 Kriminelle Handlung
- 1.2 Verhaltensstörung
- 1.3 Politisch motivierte Gewalttat
- 1.4 Kinderspielbrände
- 1.5 Brandlegung durch Feuerwehrangehörige
- 2 Brandstiftung nach deutschem Recht
- 2.1 Schweregrade der Brandstiftung
- 2.2 Rechtsgrundlagen und Strafmaß
- 3 Quellen
- 4 Literatur
- 5 Weblinks
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