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Die Scheidung ist eine formelle, juristische Auflösung einer Ehe.Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit üblichen Familienstände, wobei Scheidung nicht in allen Rechtssystemen möglich ist, und die Vorgehensweise sehr unterschiedlich. Daneben gibt es verschiedene Formen der Ungültigkeit der Ehe (Aufhebung, Nichtigkeit, Annullierung) aus formellen Gründen, sowie die Trennung ohne Beendigung des Eheverhältnisses. In erweitertem Sinne bezieht sich der Ausdruck Scheidung rechtlich auch auf gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften, nicht aber andere Lebensgemeinschaften.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Deutsches Recht
- 1.1 Internationale Zuständigkeit
- 1.2 Anwendbarkeit
- 1.3 Deutsche Vorschriften
- 1.3.1 Tatbestände
- 1.3.2 Härteklausel
- 1.3.3 Verfahren
- 1.4 Rechtsweg
- 2 Ă–sterreichisches Recht
- 2.1 Internationale Zuständigkeit
- 2.2 Anwendbarkeit
- 2.3 Ă–sterreichische Vorschriften
- 2.3.1 Verschuldensscheidung
- 2.3.2 Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft
- 2.3.3 Einvernehmliche Scheidung
- 3 Schweizerisches Recht
- 3.1 Internationale Zuständigkeit
- 3.2 Anwendbarkeit
- 3.3 Schweizerische Vorschriften
- 3.3.1 Scheidung auf gemeinsames Begehren
- 4 Weitere Länder
- 5 Rechtsvergleichung
- 6 Daten und Statistiken zu Ehescheidungen
- 6.1 Deutschland
- 6.2 Ă–sterreich
- 7 Ethische Aspekte
- 8 Wirtschaftliche Aspekte
- 9 Die Position in den Religionen
- 9.1 JĂĽdische Religion
- 9.2 Christentum
- 9.3 Islam
- 10 Siehe auch
- 11 Literatur
- 12 Weblinks
- 13 Einzelnachweise
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