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Dieser Artikel behandelt die Einnahme im finanziellen Sinne. Zur Invasion im Militärwesen siehe dort. |
Einnahme ist ein Fachbegriff aus dem kaufmännischen Rechnungswesen, der Kameralistik und dem Steuerrecht, der allgemein den Zugang von Zahlungsmitteln (Kameralistik) oder Nettogeldvermögen (Betriebswirtschaftslehre, Steuerrecht) bezeichnet. Entgegen dem umgangssprachlichen Gebrauch muss hier jedoch genauer abgegrenzt werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1 In der Betriebswirtschaftslehre
- 2 Siehe auch
- 3 Im Haushaltsrecht
- 4 Im Steuerrecht
- 5 Siehe auch
- 6 Einzelnachweise
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