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DuitsHypothekenbank
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  Hypothekenbanken sind bzw. waren privatrechtliche Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, inländische Grundstücke zu beleihen und auf Grund der erworbenen Hypotheken Schuldverschreibungen (Hypothekenpfandbriefe) auszugeben, Darlehen an inländische Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft oder Anstalt zu gewähren (Kommunaldarlehen) und auf Grund der erworbenen Forderungen Schuldverschreibungen (Kommunalschuldverschreibungen bzw. Öffentliche Pfandbriefe) auszugeben.Dies war die Definition einer Hypothekenbank nach dem Hypothekenbankgesetz, § 1. Hiernach waren Hypothekenbanken sog. Spezialkreditinstitute, die einer besonderen Aufsicht und einer sog. Geschäftskreisbegrenzung unterlagen. Allerdings ist das Hypothekenbankgesetz seit dem 19. Juli 2005 außer Kraft gesetzt. Der Begriff 'Hypothekenbank' hat damit seit dem keine rechtliche Bedeutung mehr.Das Hypothekenbankgesetz ist (gemeinsam mit dem Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten (ÖPG) und dem Gesetz über Schiffspfandbriefbanken (SchBG)) am 19. Juli 2005 durch das Pfandbriefgesetz abgelöst worden. Mit dieser einheitlichen Rechtsgrundlage ist das Spezialbankprinzip und die Geschäftskreisbegrenzung der Institute entfallen. Allerdings unterliegt das Pfandbriefgeschäft nach wie vor einer besonderen Aufsicht durch die BaFin. Als erste Geschäftsbank hat 2005 die SEB AG eine Lizenz der BaFin zur Emission von Pfandbriefen erhalten und daraufhin ihre bisherige Hypothekenbank mit dem Mutterinstitut verschmolzen.  
 

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