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Der Kastellan ist ein Aufsichtsbeamter eines größeren Anwesens, z. B. in einer Burg, einem Schloss oder einem Palais. Die Bezeichnung "Kastellan" (im 13. Jahrhundert kastelân) leitet sich vom mittellateinischen castellanus ab. Die Unterscheidung von verwandten Amtsbezeichnungen wie Burggraf, Burgvogt, Burg- oder Schlosshauptmann liegt weniger in den Aufgaben als im geografischen und zeitlichen Zusammenhang.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Aufgaben
- 2 Kastellaneien
- 3 Bedeutung in anderen Ländern
- 4 Heutige Funktion
- 5 Kastellan als Familienname
- 6 Sonstiges
- 7 Quellen
- 8 Weblinks
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