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Ein Mitglied im engeren Sinne ist ein konstitutiver Bestandteil einer Körperschaft (zum Beispiel eines Vereins oder eines Parlaments), und zwar eine (natürliche oder juristische) Person. „Konstitutiv“ heißt hier, dass es diese Körperschaft ohne Mitglieder gar nicht geben könnte.Neben diesen „ordentlichen Mitgliedern“ kann es Mitglieder mit minderen Rechten geben, bezeichnet zum Beispiel als „fördernde Mitglieder“, „Mitglieder mit beratender Stimme“ oder „korrespondierende Mitglieder“, dazu Anwärter und Postulanten.Die Mitgliedschaft entsteht durch Aufnahme (manchmal mit bestimmten Symbolhandlungen und Ritualen), durch Beitritt, von Amts wegen oder (seltener) durch Geburt. Sie endet zum Beispiel durch Austritt oder Rücktritt, Abwahl, Ausschluss, Tod (oder bei körperschaftlichen Mitgliedern Erlöschen) des Mitglieds oder Auflösung der Körperschaft. |
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