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Sorgfalt ist das gründliche Vorgehen, wobei alle wesentliche Aspekte beachtet werden, z. B. alle Regeln der Kunst (Lege artis), der Stand der Technik oder der Stand der Wissenschaft. Das Gegenteil von Sorgfalt ist Fahrlässigkeit.[Bearbeiten] Verpflichtung zur SorgfaltIn einigen Geschäftsbereichen und Berufen – insbesondere bei Freien Berufen (Arzt, Rechtsanwalt, Architekt, u. Ä.) – gibt es eine festgelegte Verpflichtung, mit Sorgfalt vorzugehen. Diese Sorgfaltspflichten sind zumeist durch Standes- oder Selbstverpflichtungen (siehe auch Berufsethos) geregelt. Beispiele dafür sind: Sorgfaltspflicht der Banken, die gebotene Sorgfalt bei der Bewertung bzw. dem Kauf von Unternehmen (Due-Diligence-Prüfung) und die Journalistische Sorgfaltspflicht. |
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