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Unter einer Urschrift ist das Original einer Urkunde zu verstehen. Der Besitz dieses Originals ist von nicht unerheblicher beweisrechtlicher Bedeutung.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Urschriften in der Verwaltungspraxis
- 2 Urschrift im Zivilprozess und im Zivilrecht
- 3 Sonstige Verwendung des Begriffs
- 4 Quellen
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