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Dieser Artikel erläutert die Fremdplatzierung von Kindern zur Lebenshaltung; zu anderen Bedeutungen siehe Ausschreibung. |
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Verdingung bezeichnet in der neueren Schweizer Geschichte die Fremdplatzierung von Kindern zur Lebenshaltung und Erziehung. Oft wurden die (faktisch schon durch die Behörden entrechteten) Kinder an Bauern vermittelt, von denen sie als günstige Arbeitskraft meist ausgenutzt, misshandelt und missbraucht wurden. Mittlerweile veraltet ist der Begriff Verdingung für den Abschluss eines Arbeitsvertrages. |
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