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Duitsdemokratisch
Engelsdemocratic
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Die Artikel Volksstaat und Demokratie überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen Baustein erst nach vollständiger Abarbeitung der Redundanz. Röhrender Elch 23:28, 13. Dez. 2008 (CET)
Zunächst bezeichnete Demokratie (gr. Δημοκρατία, von δήμος [démos], „Volk“, und κρατία [kratía], „Herrschaft“, vgl. -kratie) im antiken Griechenland die direkte Volksherrschaft. Unter Volk verstand man unter damaliger Auffassung einen sehr eng gefassten Begriff, der nur einer bestimmten Gruppe von Bürgern politische Partizipationsrechte einräumte. So konnten in einer griechischen Polis nur Männer an Volksversammlungen teilnehmen. Heute wird Demokratie zumeist als allgemeiner Sammelbegriff für Herrschaftsformen gebraucht, deren Herrschaftsgrundlage aus einem weitgefassten und pluralistischen Volksbegriff abgeleitet wird, mit umfassenden Partizipationsrechten für alle Bürger ab Vollendung des 18. (oder etwa schon des 16.) Lebensjahres: diese betreffen z. B. die direkte Demokratie, repräsentative Demokratie, Radikaldemokratie, Basisdemokratie.Die Demokratie ist in Deutschland (Art. 20 Abs. 1 GG), Österreich (Artikel 1 B-VG) und der Schweiz (Präambel der schweizerischen Bundesverfassung) als tragendes Verfassungsprinzip fest verankert.
 
 

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