| |
Die Regierung (von ahd.: ragin = der Rat, der Beschluss; lat.: regere = führen, leiten) ist nach dem Staatsoberhaupt eine der höchsten Institutionen eines Staates. Sie leitet, lenkt und beaufsichtigt die staatliche Politik nach innen und außen. Eine Regierung besteht in der Regel aus einem Regierungschef und mehreren Ministern mit jeweils eigenen Ressorts (vgl. Innenminister).In vielen Staaten bezeichnet Regierung umgangssprachlich die Exekutive (ausführende Gewalt) eines Staates oder eines Staatsteiles. Mitte des 20. Jahrhunderts wandelte sich die Sichtweise von der Regierung als reine Exekutive hin zur politischen Führung des Staates.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Entwicklung
- 1.1 Etymologie
- 1.2 Funktionswandel
- 1.2.1 Zur Zeit des Absolutismus
- 1.2.2 In der Moderne
- 1.2.3 Heute
- 1.3 Weitere Verwendungen
- 2 Zustandekommen einer Regierung
- 3 Formen und Funktionsweisen
- 4 Siehe auch
- 5 Literatur
- 6 Quellen
|
|
|
|